Verkaufsoffene Sonntage zum Frühjahrs- & Herbstmarkt
Teilnahmebedingungen der Geschäfte
Zu den verkaufsoffenen Sonntagen zum Frühjahrs- und Herbstmarkt dürfen alle Verkaufsstellen innerhalb eines klar definierten Innenstadtradius von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet haben. Zusätzlich dürfen auf Antrag bis zu zehn Verkaufsstellen außerhalb dieses Gebietes öffnen. Die Auswahl erfolgt nach einem klar definierten Kriterienkatalog.
Die Vergabe richtet sich nach dem Eingangsdatum der Bewerbung. Falls sich mehr als zehn Firmen bewerben, erfolgt die Vergabe nach Eingangsdatum. Heißt, wer zuerst kommt, ist dabei, sofern die anderen Kriterien passen. Ausgenommen sind Unternehmen, die ihr Angebot auf die genannten Märkte verlagern können. Beteiligen können sich nur Familienunternehmen, deren Hauptsitz in Neuburg ist. Falls sich hier weniger als zehn bewerben, kann mit Firmen aufgefüllt werden, deren Hauptsitz nicht in Neuburg liegt. Heimische Unternehmen werden damit bewusst bevorzugt. Die Genehmigung erfolgt getrennt für jeden Frühjahrs- und Herbstmarkt. Anträge sind frühestens neun Monate und spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Markt bei der Stadt Neuburg zu stellen. Eine Dauergenehmigung ist nicht möglich.