Sie haben einen Gegenstand verloren und möchten wissen, ob dieser im Fundbüro abgegeben wurde? Sie haben etwas gefunden und und sind damit verpflichtet, den Gegenstand zu melden? Hier erhalten Sie Kontaktdaten, Öffnungszeiten sowie weitere Informationen. Wir sind persönlich im Fundbüro im Bücherturm für Sie da und bieten Ihnen bei der Suche nach einem verlorenen Gegenstand auch ein virtuelles Fundbüro an.
Virtuelles Fundbüro
Sie haben einen Gegenstand verloren? Dann können Sie diesen auch online suchen. Mit dem virtuellen Fundbüro können Sie sich, unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, erkundigen.
Zum virtuellen Fundbüro
Den Verlust Ihres Gegenstandes sollten Sie zusätzlich im Fundbüro anzeigen. Beim Abholen einer Fundsache benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).
Verlustmeldung machen
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie sowohl im Bürgerbüro anzeigen. Sie haben Ihren Ausweis verloren und möchten mehr Informationen? Alle Informationen können Sie schnell und unkompliziert im Portal des Bayerischen Behördenwegweiser nachlesen.
Sie haben einen Gegenstand gefunden
Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über zehn Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Die Anzeige und Abgabe des Fundgegenstandes erfolgt im Fundbüro im Bürgerbüro am Sèter Platz.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.
Finderlohn
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Die Höhe des Finderlohns regelt der Gesetzgeber in § 971 BGB. Aktuell hat der Finder bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro einen Anspruch auf fünf Prozent, für den Mehrwert, ab einem Wert von 500 Euro drei Prozent des Wertes.
Fundradversteigerung
Einmal pro Jahr findet eine öffentliche Fundradversteigerung statt. Im Rahmen einer Veranstaltung (Hofgartenfest oder Autotage) werden die Räder versteigert, bei denen der Eigentümer nicht ermittelt werden konnte und der Finder keinen Anspruch erhebt. Die Veranstaltung wird jeweils rechtzeitig über die Homepage der Stadt Neuburg sowie die regionalen Medien bekannt gemacht.
Ansprechpartner
Frau Böhm
Adresse |
Bücherturm
Erdgeschoss Sèter Platz 1 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-491 |
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Fax | 08431 537792 |