Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags an folgenden Terminen fällig:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Abweichende Fälligkeitstermine, z.B. bei Kleinbeträgen entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden an folgenden Terminen fällig:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Die Hundesteuer wird am folgenden Termin eines jeden Jahres fällig: 1. April
Steuerpflichtig ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet.