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Steuern

Grundsteuer

Grundsteuerreform

Die Stadt Neuburg verschickt zum Jahresbeginn 2025 aufgrund der Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide per Post. 

Jedem Bescheid ist ein Infoblatt beigelegt, das die häufigsten Fragen zur Reform und den Bescheiden selbst beantwortet.

Das Infoblatt können Sie hier einsehen.

Bei Eigentümern, die keinen Bescheid erhalten, hat die Stadt Neuburg noch keinen Messbetragsbescheid vom Finanzamt vorliegen. Sobald dieser eingetroffen ist, bekommt der Steuerpflichtige während des Jahres einen Grundsteuerbescheid. Eine Zahlung ist zwingend erst nach Erhalt eines Grundsteuerbescheides an die Stadt vorzunehmen. Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, ist ausschließlich das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Hebesätze

Hebesatz für die Grundsteuer A: 320 Prozent
Hebesatz für die Grundsteuer B: 295 Prozent

Stand: 1.1.2025

Informationen zum Grundsteuerbescheid

Geltungsdauer des Grundsteuerbescheids: Ihr Steuerbescheid gilt solange, bis sich Änderungen ergeben, die sich auf die Festsetzung der Steuer auswirken.

Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer: Da die Stadt Neuburg an der Donau an die Feststellungen des Finanzamts im Grundsteuermessbescheid gebunden ist, können Sie Einwände nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend machen.

Steuertermine und Zahlung

Die Grundsteuer ist  zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags an folgenden Terminen fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Abweichende Fälligkeitstermine, z.B. bei Kleinbeträgen entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid.

Abbuchung der Grundsteuer

Eigentümer können die Grundsteuer zu den oben genannten Steuertermine von ihrem Konto abbuchen lassen. Hierfür muss ein SEPA-Lastschriftmandat vom Kontoinhaber erteilt werden. Informationen hierzu sind im Bereich Zahlungsservice zu finden.

Der Gewerbesteuer unterliegt im Grunde jeder Gewerbebetrieb, der in der Stadt Neuburg an der Donau eine Betriebsstätte unterhält.

Hebesatz: 370 Prozent seit 01.01.2024

Fälligkeit: Auf die Gewerbesteuer hat die Steuerschuldnerin bzw. der Steuerschuldner vierteljährliche Vorauszahlungen zu entrichten. Die jährlichen Vorauszahlungen entsprechen der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen werden an folgenden Terminen fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Einwände gegen die Höhe der Gewerbesteuer: Da die Stadt Neuburg an der Donau an die Feststellungen des Finanzamtes im Gewerbesteuermessbescheid gebunden ist, können Sie Einwände nur gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend machen.

Steuerpflicht: Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält. Hält der Eigentümer den Hund nicht selbst, so haftet er für die Hundesteuer neben dem Hundehalter. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Dauert die Hundehaltung weniger als drei Monate, entfällt die Steuerpflicht.

Fälligkeit: Die Hundesteuer wird am folgenden Termin eines jeden Jahres fällig: 1. April

 Ameldepflicht Wer einen steuerpflichtigen Hund im Laufe des Jahres erwirbt, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für ihn bereits entrichtet ist oder nicht, anzuzeigen. Wer einen noch nicht vier Monate alten Hund hält, muss ihn nach Erreichen des Alters von vier Monaten beim Steueramt anmelden.

Abmeldepflicht: Wird ein Hund während des Rechnungsjahres verkauft oder getötet, ist er verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt, so muss er beim Steueramt unverzüglich angemeldet werden. Über Weggabe oder Tötung sind Nachweise vorzulegen. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.

Wohnungswechsel: Bei Wohnungswechsel von Hundehaltern wird um Angabe der neuen Anschrift gebeten.

Veräußerung von Hunden: Der Veräußerer hat dem Steueramt Name und Anschrift des neuen Besitzers bekanntzugeben.

Hundesteuermarken: Jeder steuerpflichtige Hund muss stets die für ihn gültige Hundesteuermarke tragen. Verlorengegangene Hundesteuermarken werden gegen eine Gebühr von fünf Euro ersetzt.

Steuervergünstigungen: Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Stadt Neuburg an der Donau unverzüglich anzuzeigen.

Hier können die Formulare für die Hundesteueranmeldung sowie -abmeldung heruntergeladen werden: