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Friedhof- und Bestattungsgebühren

Beerdigungsgebühren

Erdbestattung Erwachsene (ohne Tieferlegung)

1.000 Euro

Tieferlegung bei Erdbestattung

350 Euro

Erdbestattung Kinder

360 Euro

Grundgebühr Trauerfeier (Sarg oder Urne) pauschal

180 Euro

Beisetzung Urne in Erdkammer 

300 Euro

Beisetzung Urne in Rabattengrab

380 Euro

Beisetzung Urne in Erdgrab 

380 Euro

Beisetzung Urne in Nische

300 Euro

Beisetzung im Baumgrab

380 Euro

Aufbewahrung einer Urne in der Leichenhalle
(ohne Trauerfeier)

   90 Euro

Leichenkühlung je Sterbefall und Tag 

   50 Euro


Grabplatzgebühren

Art

Friedhof

Anzahl
Bestattungen

Gebühren für die jeweilige Grablaufzeit

Erdgräber für Sargbestattung

alle Friedhöfe

2 Erdbestattungen
4 Urnen

von 900 Euro
bis 1.100 Euro

20 Jahre

Erdgräber für Urnen

alle Friedhöfe

4 Urnen

 

800 Euro

20 Jahre

Urnen-Erdkammern

nur Franziskanerstraße

4 Urnen

 

700 Euro

10 Jahre

Urnen-Erdgräber
mit Schriftsteinen

nur Franziskanerstraße

4 Urnen

700 Euro

10 Jahre

Urnen-Rabattengräber

nur Franziskanerstraße

4 Urnen

1.450 Euro

10 Jahre

Beinhaltet die ganzjährige Bepflanzung und Pflege durch die Stadt Neuburg;
zusätzlich 4 Schrifttafeln
340 Euro

Urnen-Mauern

nur Grünau

4 Urnen

700 Euro

10 Jahre

Urnen-Baumgräber

nur Grünau

2 Urnen
nur verrottbare Urnen

800 Euro

10 Jahre

Zusätzlich wird eine jährliche Friedhofunterhaltsgebühr von 25 Euro für ein Einzelgrab, für jede weitere Stelle 10 Euro erhoben.

Im Friedhof Grünau werden für die vorhandenen Grabstein-Streifenfundamente beim Erstkauf

  • für ein einstelliges Grab: 120 Euro

  • bei mehrstelligen Gräbern je weitere Stelle: 60 Euro

fällig. (Weitere Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung)


Gebührenpflichtige

Zur Tragung der Gebühren ist verpflichtet, wer die Leistungen (Benutzer) in Anspruch nimmt, insbesondere wer zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist und zwar in der Reihenfolge

  • Ehegatte
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • volljährige Geschwister
  • volljährige Enkelkinder

Ist ein Erbe vorhanden, sind die Kosten vorrangig aus dem Erbe zu bestreiten. Bei mehreren Verpflichteten, haften diese  als Gesamtschuldner.

Sozialbestattungen
Soweit ein Verpflichteter aufgrund seiner finanziellen Situation zur Kostenübernahme nicht in der Lage ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Hierfür ist unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Sozialhilfeverwaltung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen aufzunehmen (Telefon 08431 57-0).

Ordnungsamtsbestattungen
Sind keine Bestattungspflichtigen Personen vorhanden oder lassen sich nicht ermitteln oder aber diese verweigern die Bestattung, ist die Stadt verpflichtet im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung zu veranlassen. Wenn bestattungspflichtige Angehörige ermittelbar sind ist die Behörde berechtigt, alle verauslagten Kosten (Bestatterkosten, usw.)  und Gebühren mittels Leistungsbescheid einzufordern. Dabei ist es unerheblich, ob ein evtl. vorhandenes Erbe ausgeschlagen wurde.