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Grabarten

Wahl- oder Familiengrab für Sarg- und Urnenbestattungen

  • In einem einstelligen Wahlgrab können gleichzeitig 2 Sargbestattungen durchgeführt werden, wobei die erste Bestattung tiefer gelegt wird (ca. 2.60m) die zweite in Normallage (ca. 1,80 cm). Nach Ablauf der 15-jährigen Ruhefrist der letzten Beerdigung ist das Grab wieder erneut belegbar.
  • Gleichzeitig können noch bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.
  • Ein einstelliges Grab (Einzelgrab) hat die Maße: ca. 90 x 200 cm
  • Es gibt ein- oder mehrstellige Gräber.
  • Das Nutzrecht läuft 20 Jahre und kann immer wieder verlängert werden.
  • Diese Grabart ist in allen Friedhöfen verfügbar.

Erd-Reihengräber

  • Hier wird der Reihe nach beerdigt. Die Laufzeit beträgt
    • 15 Jahre (Ruhefrist für Erwachsene)
    • 8 Jahre (Ruhefrist für Kinder).
  • Die Gräber können danach nicht mehr verlängert werden.

Kinder-Wahlgräber

  • Die Gräber sind für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gedacht. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung
  • Im Friedhof Franziskanerstraße und in Grünau jeweils in einem separaten Feld vorhanden.

Urnen-Erdgräber

  • Es können bis zu vier Urnen bei gleichzeitiger Ruhefrist (10 Jahre) beigesetzt werden.
  • Die Laufzeit beträgt 20 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
  • Maße. Ca. 100 x 100 cm oder 80 x 120 cm
  • In allen Friedhöfen verfügbar.

Urnennischen

  • Es können bis zu vier Urnen bei gleichzeitiger Ruhefrist (10 Jahre) beigesetzt werden.
  • Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
  • Nur im Friedhof Grünau vorhanden
  • Übrigens: Urnen aus aufgegebenen Nischen verbleiben im Friedhof und werden in der Erde versenkt!

Urnenerdkammern

  • Es können bis zu vier Urnen bei gleichzeitiger Ruhefrist (10 Jahre) beigesetzt werden.
  • Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
  • Nur im Franziskanerfriedhof vorhanden.

Urnen-Rabattengräber

  • Urnen-Rabattengräber sind Aschengräber, an denen auf Antrag ein Nutzrecht für die Dauer von 10 Jahren (Nutzzeit) verliehen wird. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Größe je Grabplatz beträgt 1 x 1 m. Die Gräber werden ein- oder doppelreihig angelegt, mittig steht jeweils ein Grabzeichen, auf welchem je Grab vier einheitliche Schriftplatten angebracht werden können. Die Kosten der Schriftplatten und deren Beschriftung trägt der Nutzungsberechtigte. Größe und Material der Platten gibt die Friedhofsverwaltung vor.
  • Die Anlage und den Unterhalt der Gräber übernimmt die Friedhofsverwaltung mit einer im Jahreszeitenrhythmus wechselnden durchgehenden Blumenbepflanzung.
  • Als Einfassung wird ein Pflasterstreifen angelegt, auf dem in begrenztem Maße Grabschmuck abgelegt werden kann. In den Blumenrabatten ist Grabschmuck nicht erlaubt und wird ggf. von der Friedhofsverwaltung entfernt
  • Nur im Friedhof an der Franziskanerstraße (Feld 22) vorhanden.

Urnen-Baumgräber

  • Urnen-Baumgräber sind Aschenstätten, an denen auf Antrag ein Nutzrecht für die Dauer von 10 Jahren (Nutzzeit) verliehen wird. Es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Es dürfen nur Urnen aus verrottbarem Material verwendet werden.
  • Die Gräber werden baumschonend mit einem Mindestabstand von ca. 2 m zum Baumstamm kreis- oder halbkreisförmig angelegt. Auf den vorgesehenen Stellen wird im Rasen bodeneben (zum Übermähen) eine Steinplatte (40 x 40 x 6 cm) eingelassen. Zur Beschriftung können auf die Steinplatten bis zu zwei flache Namensschilder aus Metall aufgesetzt werden. Die Kosten der Schriftplatten und deren Beschrif-tung trägt der Nutzungsberechtigte. Die Grabstätte selber darf nicht geschmückt werden. Zentral zu den Baumgräbern wird eine befestigte Fläche für Grabschmuck angelegt.
  • Derzeit nur im Friedhof Grünau vorhanden (für die Franziskanerstraße in Planung).

Historische Grabstätten und Ehrengräber

  • Der Friedhof an der Franziskanerstraße besteht seit 18…. Von den rd. 4.500 Gräbern stehen  220 unter Denkmalschutz. Diese Grabmale von historischer, kunstgeschichtlicher bzw. stadtgeschichtlicher Bedeutung müssen im Friedhof erhalten bleiben. Nach Aufgabe des Grabnutzrechtes gehen die Grabmale in den Schutz und den Unterhalt der Stadt Neuburg a.d. Donau über.
    Neben dem Denkmalschutz haben noch einige Gräber von verdienten Persönlichkeiten der Stadt Neuburg a.d. Donau den Status „Ehrengrab“.

Kriegsgräber

Im Franziskanerfriedhof sind 271 Kriegstote aus beiden Weltkriegen teils in Einzel- oder Sammelgräbern bestattet. Im Friedhof Grünau wurden im Jahre 1973 im sog. „Ungarnfeld“ 177 Kriegstote des 2. Weltkrieges umgebettet. Im kirchlichen Friedhof in Zell sind 2 Kriegstote des 2. Weltkrieges bestattet.

Kriegstote haben ein sog. dauerndes Ruherecht. D.h. ihre Gräber sind durch die jeweilige Kommune auf Dauer, ohne zeitliche Befristung instand zu halten und zu pflegen. Für das Inland ist dies im Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) verbindlich geregelt. Die Kriegsgräberfürsorge im Ausland wird durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Auftrag der Bundesregierung wahrgenommen.

Gräberdatenbank mit fast 4,6 Mio. Verlustmeldungen beider Weltkriege unter: www.volksbund.de/graebersuche

Begräbnisfeld für totgeborenes Leben

  • Als Gemeinschaftsprojekt von Stadt Neuburg a.d. Donau sowie Orden und Kliniken St. Elisabeth hat der Eichstätter Steinbildhauer Günter Lang die Begräbnisstätte gestaltet.
  • Würdig Abschied nehmen, Mut fassen und Hoffnung zurückgewinnen. Das sollen die trauernden Eltern. Der Gedenkstein symbolisiert das „Schiff des Lebens“, das verbissen gegen Sturm und Wellen kämpft. Gleich einer aufspringenden Feder öffnet sich die Spirale und verlässt wie ein flatterndes Segel das Schiff. Die Feder soll das heranwachsende Leben darstellen, das von Gott aufgefangen wird. Die trau-ernde Birke vor dem Bug des Schiffes ist der Ort, an dem die Trauernden Erinnerungszeichen hängen können.