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Notfallvorsorge und Bevölkerungsschutz

Notfallplanung und -vorsorge

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat einen "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" erstellt. Darin finden sich übersichtlich dargestellte Hinweise und Tipps sowie eine Checkliste. Gehen Sie gedanklich durch, was für Sie in Frage kommt und was individuell notwendig ist.

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Zivil- und Katastrophenschutz

Für das Stadtgebiet Neuburg an der Donau ist das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in seiner Funktion als untere Katastrophenschutzbehörde dafür zuständig, dass Katastrophen abgewehrt und die nötigen Vorkehrungsmaßnahmen dazu getroffen werden.

Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.


Katastrophenschutz-Leuchtturm

Katastrophenschutz-Leuchttürme sind notstromversorgte Gebäude, die Hilfesuchenden als Orientierungspunkte und Anlaufstellen bei einem Stromausfall dienen sollen. Dazu hat die Stadt Neuburg an der Donau verschiedene Objekte festgelegt, die notstromgesichert sind und über stromunabhängige Kommunikationsmittel verfügen, um Notrufe absetzen zu können.


Die Katastrophenschutz-Leuchttürme können folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Information der Bevölkerung zur aktuellen Lage
    und Bewältigung der persönlichen Krisensituation
  • Kommunikation mit der Bevölkerung
  • Weitergabe von Notfallmeldungen
  • Plattform zur Selbsthilfe der Bürger
  • Koordination von Spontanhelfern

Neben den genannten Aufgaben der Leuchttürme  muss allerdings auch eine klare Abgrenzung gegenüber anderweitigen Aufgaben gezogen werden. 

Folgende Funktionen bieten die Leuchttürme NICHT: 

  • Medizinische Versorung, erste Hilfe
  • Kindernotbetreuung
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Wärmestube
  • Unterstützung, Unterbringung Hilfsbedürftige

Standorte der Leuchttürme