Personenstandsbücher

Die Urkunden

Standesämter gibt es in Bayern seit dem Jahr 1876. Von da an mussten die Gemeinden für alle Geburten, Heiraten und Sterbefälle in ihrem Gemeindegebiet Urkunden ausstellen. Diese Unterlagen sind manchmal sehr aufschlussreich, da auch spätere Ereignisse - wie zum Beispiel Scheidungen - darauf eingetragen wurden. Sie müssen von den Gemeinden dauerhaft aufbewahrt werden. 

Die gesetzlichen Schutzfristen sehen vor, dass die Urkunden erst eingesehen werden können, wenn bei den Geburten 110 Jahre, bei den Heiraten 80 Jahre und bei den Sterbefällen 30 Jahre vergangen sind. Verwandte dürfen die Unterlagen bereits vor Ablauf der Fristen einsehen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass sie in gerader Linie verwandt sind (also Kinder, Enkel, Urenkel,...).

Im Stadtarchiv Neuburg befinden sich folgende Urkundenbücher der Stadt Neuburg und der Ortsteile:

  • Geburtenbücher 1876 bis 1912
  • Heiratsbücher 1876 bis 1942
  • Sterbebücher 1876 bis 1992

Die neueren Einträge finden Sie im Standesamt Neuburg.

Ein wichtiger Hinweis für Familienforscher:

Neuburg war Krankenhaus-Standort. Wer in der Region wegen gesundheitlicher Probleme oder nach einem Unfall ins Krankenhaus Neuburg eingeliefert wurde und dort verstarb, dessen Sterbeurkunde wurde in Neuburg ausgestellt - und nicht in der Gemeinde, in der die Person normalerweise lebte.

 

 

Die Sammelakten

Eine wertvolle Ergänzung zu den Personenstandsunterlagen sind die so genannten Sammelakten: Darin befindet sich der Schriftverkehr zu den erstellten Urkunden. Diese Akten beinhalten oft wertvolle Informationen für Familienforscher. Die Sammelakten sind nicht in allen Fällen erhalten - eine Nachfrage lohnt sich jedoch. Es gelten die selben Fristen wie oben bei den Urkunden angegeben.

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