Eine Auskunftssperre kann erst erteilt werden, wenn eine stichhaltige Gefahr für Leib und Leben (mit entsprechenden Nachweisen zu belegen) besteht.
Die Beantragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei und kann durch persönliche Vorsprache bei der Stadt Neuburg an der Donau eingetragen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise