Der Neuburger Fischmarkt
Das Fischergasslerfest kennt heutzutage so gut wie jeder in Neuburg. Doch wussten Sie, dass Neuburg auch einen Fischmarkt hatte? Er fand um 1855 immer freitags und an kirchlichen Fasttagen von 7 bis 9 Uhr vormittags zwischen Schlagbrückchen und Donaulände statt.
Verkauft wurden frische und geräucherte Fische, Krebse und Frösche. Heringe und Stockfische waren auf dem Fischmarkt nicht zu bekommen. Man wollte den Handelsleuten keine Konkurrenz machen, die in der Stadt ein Geschäft betrieben und solche Produkte dort verkauften.
Lebende Fische kamen auf dem Fischmarkt ungeprüft in den Verkauf. Tote Fische mussten erst eine Qualitätsprüfung durch einen Sachverständigen über sich ergehen lassen. Die Kundschaft durfte mit dem Fischhändler vereinbaren, dass die Fische nach Hause geliefert werden. Wenn der Fischhändler dann mit den Fischen zum Haus des Kunden unterwegs war, musste er schriftlich nachweisen können, dass er zu dieser Lieferung beauftragt worden war. Hintergrund: Das Hausieren mit Fischen war verboten.
In der Fischmarktordnung wurde genau geregelt, in welchen Monaten bestimmte Fischgattungen nicht in den Verkauf gegeben werden durften, da sie sich in der Laichzeit befanden. Die Vielfalt der erwähnten (und vermutlich in Neuburg auch angebotenen) Tiere war aus heutiger Sicht ein Paradies für Liebhaber des aquatischen Genusses:
Aal, Äsche, „Alent“, Barbe, Barsch, Brachse, Döbel, „Elrig“ und/oder „Elringe“, Flussneunauge („Flußbricke“), Forelle, Giebel, Gründling („Grundling“), Hecht, Huchen („Rotfisch“), Karausche, Karpfen, Kaulbarsch, Kaulquappe, Quappe („Aalraupe, Rutte“), Renke („Renge“), „Richling“, Rotauge („Plötze“), Rotfeder, „Schleiche“, Schmerle, Schneider, Wels („Wolle“) und Zander („Ainuel“, „Schill“).
Quellen:
Fischmarktordnung abgedruckt im Neuburger Wochenblatt vom 07.04.1855; Stadtarchiv Neuburg: Akten vor 1945 Nr. 2221 „Generalia Vieh-, Wochen-, Fisch- und Holzmärkte, Torfstechereien, Kaufpreise“ (1832 – 1876); Fotosammlung Sayle Nr. 27322 (Schlagbrückchen um 1900).