Breitbandinternet
Der Ausbau des Breitbandangebots im Stadtgebiet Neuburg ist weitgehend abgeschlossen, eine Mindestversorgung mit 30 MBit/s im Download ist bis auf ganz wenige Ausnahmen flächendeckend erreicht. Der nächste Ausbauschritt ist die möglichst vollständige Versorgung aller Adressen im Stadtgebiet mit Glasfaser bis ins Haus (FTTB).
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gewährt jedem Bürger in der Bundesrepublik einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz. Diese Grundversorgung betrifft nach dem neuen TKG nun nicht mehr nur die Telefonie sondern auch das Breitbandinternet. Die Versorgung wird durch private Telekommunikationsunternehmen erbracht. Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Hier kann auch der Rechtsanspruch auf einen Breitbandanschluss geltend gemacht werden.
Da der Wettbewerb außerhalb der Ballungsgebiete nicht immer zuverlässig funktioniert, haben der Freistaat Bayern (www.schnelles-internet-in-bayern.de) und der Bund durch Förderprogramme den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, für untervesorgte Bereiche selbst einen Anbieter zu suchen. Die Stadt Neuburg ist in diesem Rahmen tätig geworden und hat - soweit nicht ein Anbieter von sich aus eigenwirtschaftlich ausbauen wollte - in mehrern Bereichen des Stadtgebietes den Breitbandausbau nach den Vorgaben der Breitbandrichtlinie ausgeschrieben.
Weitere Schlagworte: Fibre to the Home (FTTH), Fibre to the Building (FTTB), Fibre to the Curb (FTTC)