Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Der Antrag kann online oder bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Folgende Arten von Führungszeugnissen gibt es:
- Führungszeugnis für eigene Zwecke
(Informationen zum Führungszeugnis für eigene Zwecke) - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Informationen zum Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) - Erweitertes Führungszeugnis
(Informationen zum erweiterten Führungszeugnis) - Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses muss seit dem 31. August 2018 nicht mehr beantragt werden. Bei der Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliederstaaten der Europäischen Union werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. (Informationen zum europäischen Führungszeugnis)
Antrag vor Ort im Einwohnermeldeamt
Bei Antragstellung persönlich im Einwohnermeldeamt ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Sobald ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird, ist das Schreiben zur Aufforderung zur Beantragung (z. B. vom Arbeitgeber, Schule, etc.) mitzubringen.
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Lieferzeit: 10 - 21 Tage
Kosten: 13 Euro
Online-Antrag
Sie können ein Führungszeugnis online über die Stadt Neuburg an der Donau oder über das Bundesamt für Justiz beantragen:
1) Online bei der Stadt Neuburg an der Donau
Wenn Sie verhindert sind, das Einwohnermeldeamt persönlich aufzusuchen, können Sie nachfolgende Führungszeugnisse unter Mitteilung eines plausiblen Verhinderungsgrundes auch online beantragen:
- Einfaches Führungszeugnis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zum Online-Antrag
2) Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz
Seit September 2014 gibt es außerdem die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse online zu beantragen. Hiervon können Sie Gebrauch machen, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie eines Kartenlesegerätes sind.
Folgende Anträge können online über das Bundesamt gestellt werden:
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
- Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
- Antragsteller müssen im Besitz eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sein.
- Erforderlich sind ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments und eine Ausweis-App (ab Version 1.13), die auf der Seite des Bundesamts für Justiz kostenlos heruntergeladen werden kann.
- Falls Nachweise hochgeladen werden müssen (z.B. soweit Gebührenfreiheit geltend gemacht wird oder bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses) sind ggf. ein Scanner bzw. eine Digitalkamera erforderlich.
Links
- Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
(Hier gelangen Sie auch zum Online-Antrag.) - Informationen zum Online-Antrag bietet Ihnen auch ein Flyer des Bundesamtes für Justiz:
Flyer Führungszeugnis online beantragen (PDF) - Weitere Details zum Thema Führungszeugnis fasst der Bayerische Behördenwegweiser zusammen.