Beim Eintritt eines Sterbefalles müssen die einzelnen Schritte in der genannten Reihenfolge erfolgen:
- Wenn der Sterbefall eingetreten ist, einen Arzt benachrichtigen, der den Tod feststellt (Leichenschau) und eine Todesbescheinigung ausstellt.
- Ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen.
Auf Wunsch werden fast alle nachfolgend aufgeführten, mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge und Erledigungen, durch einen Bestatter Ihrer Wahl übernommen:
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen.
Für die Stadt Neuburg an der Donau ist das Standesamt zuständig. - Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung)
- Grabstätte mit der Friedhofsverwaltung aussuchen
- Termin und Ausgestaltung der Beerdigungszeremonie mit Friedhofsverwaltung und Kirche festlegen.
- Zeitungsanzeige und Drucksachen in Auftrag geben.
- Meldung des Todes (z.B. bei Rentenversicherungsstelle, Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Strom/Wasser, Telefon, Post, Zeitungen, Vereinen usw.)
- Ggf. Erbschein beim Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen.
Verpflichtet sind in der Reihenfolge:- Ehegatte
- volljährige Kinder
- Eltern
- Großeltern
- volljährige Geschwister
- volljährige Enkelkinder