Menü
Social Media

Melderegisterauskunft

Jeder, der in Neuburg an der Donau gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. 

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte: 

Einfache Melderegisterauskunft:

  • Familienname
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften sowie
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Macht der Antragsteller ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft, können auch über weitere Daten Auskünfte erteilt werden. 

Wichtiger Hinweis:

Die Erteilung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  •  Die Identität der Person, über die Auskunft ersucht wird, muss zweifelsfrei festgestellt werden können.
  • Die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, dass die Daten nicht verwendet werden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels (Ausnahme: die betroffene Person hat der Übermittlung für diese Zwecke ausdrücklich zugestimmt).
  • Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, ist der Zweck anzugeben.

Kosten:

Schriftliche, einfache Auskunft: 10 Euro
Schriftliche, erweiterte Auskunft: 12 Euro
Online-Auskunft: 10 Euro

Online-Auskunft

Hinweis für gelegentliche Nutzer / Privatpersonen

Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Neuburg an der Donau zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig (10 Euro) und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich.

Haben Sie regemäßig Anfragen so empfehlen wir Ihnen, sich als Power-User bei uns registrieren zu lassen. 

Hinweis für Power-User und Behörden

Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit online rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen. 

Zur Online-Auskunft