Die Laufzeiten der Nutzungsrechte
betragen für
- Erdgräber 20 Jahre
- Urnengräber 10 Jahre
Kurz vor Ablauf werden die Grabinhaber darüber informiert und können gegen Zahlung der jeweiligen Gebühr die Gräber wieder verlängern.
Bei Verzicht auf das Nutzrecht (schriftlich) muss der Grabinhaber die Grabanlage von einem Steinmetzbetrieb abräumen lassen. Auf Wunsch ist auch eine kürzere Ankaufszeit möglich.