Altersrente für langjährig Versicherte
Um die Altersrente für langjährig Versicherte zu erhalten, benötigen Sie 35 Versicherungsjahre. Mit welchem Alter Sie in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 stufenweise angepasst. Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Für die Berechnung der 35 Jahre werden alle Monate zusammengerechnet, in denen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.
Was wird berücksichtigt?
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
- Unter bestimmten Voraussetzungen auch Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld bezogen haben
- Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben
- Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb bzw. drei Lebensjahre
- Monate der nicht erwerbsmäßigen, häuslichen Pflege
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben (Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.)
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
- Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium
- Berücksichtigungszeiten: Zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch nicht zehn Jahre alt ist
Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem 50. Lebensjahr automatisch zusenden.
Besonderheit: Der Vertrauensschutz
Regelungen zum Vertrauensschutz in der Rente stellen sicher, dass Änderungen in der Gesetzgebung schrittweise erfolgen. Außerdem erfolgen keine rückwirkenden Änderungen. Für einige Geburtsjahrgänge besteht aufgrund von Vertrauensschutzregelungen die Möglichkeit, schon vor 63 in Rente zu gehen. Diese vorzeitige Rente können Sie aber nur mit Abschlägen erhalten.
Dazu müssen Sie
- vor 1955 geboren sein,
- vor 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben oder
- vor 1964 geboren sein und ein Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.
Weitere Serviceleistungen
- Entgegennahme von Rentenanträgen (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- bzw. Waisenrenten) und Prüfung der Voraussetzungen (Rentenunterlagen bitte mitbringen!)
- Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Kontenklärung, Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten
- Entgegennahme wahrheitsgemäßer Erklärungen
- Beglaubigung von Fotokopien für Rentenzwecke und Weiterleitung der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger (bitte Originale vorlegen)
Wollen Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen, dann müssen Sie einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Wartezeit für einen Termin beträgt zirka drei Wochen.
Benötigte Unterlagen für die Rentenbeantragung
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Schwerbehindertenausweis und -bescheid
- Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
- Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld)
- Nachweis über Betriebsrenten
Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen. Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. Wenn Sie die Renten unterlagen selbst ausfüllen möchten, können Sie diese Formulare auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Ansprechpartner
Herr Adamietz
Adresse |
Harmonie 1. Obergeschoss, Zimmer 1.20 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-324 |
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Fax | 08431 55-360 |
rente@neuburg-donau.de |