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Förderung Fahrradanhänger

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen. 

Ausgeschlossen sind Hersteller oder Händler von Fahrradanhängern oder deren Familienangehörige. Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig. Grundsätzlich sind nur neue Fahrradanhänger förderfähig. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öffentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich, ausgenommen sind städtische Förderprogramme. Maßnahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderprogramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert. Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Kauf bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung und die im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Fördervoraussetzung

Gefördert wird der Kauf von Elektro-Lastenrädern und mechanischen Lastenrädern. Es werden nur Neuanschaffungen gefördert. Fördervoraussetzung ist die ausschließlich private Nutzung des Fahrrades. Geleaste Fahrräder werden nicht gefördert. Lastenfahrräder müssen Transportmöglichkeiten aufweisen, die mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad und die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind. Die Rechnung des Fahrrads muss grundsätzlich auf den Namen des Antragsstellers ausgestellt sein.

Förderbetrag: 50 Euro

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