Eine Gastschulgenehmigung ist erforderlich, wenn bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe der Besuch einer anderen Schule als der Sprengelschule gewünscht wird. Antragsformulare für Gastschulgenehmigungen liegen bei den jeweiligen Schulen aus. Die Antragstellung kann durch die Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit durch den Schüler selbst erfolgen.
Ansprechpartner
Frau Winter
Schulangelegenheiten
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.24 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-401 |
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Fax | 08431 55-360 |