Jugendfischereischeine können frühestens ab dem zehnten Geburtstag ausgestellt werden. Sie gelten vom Ausstellungsdatum bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag. Der Fischfang ist immer nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeines erlaubt.
Gebühren und Fischereiabgabe
Gebühr | Abgabe | Zusammen | |
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10 - 14 Jahre | 5 Euro | 10 Euro | 15 Euro |
15 Jahre | 5 Euro | 7,50 Euro | 12,50 Euro |
16 Jahre | 5 Euro | 5 Euro | 10 Euro |
17 Jahre (bis 1 Tag vor 18) | 5 Euro | 2,50 Euro | 7,50 Euro |
* Die Abgabe richtet sich je nach Lebensalter bis zum 18. Lebensjahr. Pro Jahr werden 2,50 Euro Abgabe fällig max. jedoch 10,00 Euro
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Herr Hammer
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Harmonie
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