Beiträge, Gebühren und Wasserrecht
Niederschlagswassergebühr
Aufgrund der ständigen Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte ist die Stadt Neuburg an der Donau dazu verpflichtet, die bisher einheitliche Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufzuspalten (gesplittete Abwassergebühr). Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin anhand der jährlich bezogenen Frischwassermenge (in €/m³) von den Stadtwerken Neuburg an der Donau erhoben. Die Stadt Neuburg ist nun zuständig für die Niederschlagswassergebühr.
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Ansprechpartner
Frau Weigl
Beiträge, Gebühren, Wasserrecht
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Eybhaus 1. Obergeschoss, Zimmer 1.04 Verwaltung Eybhaus Amalienstraße A 51 86633 Neuburg an der Donau |
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Fax | 08431 55-329 |