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Beiträge, Gebühren und Wasserrecht

Niederschlagswassergebühr

Aufgrund der ständigen Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte ist die Stadt Neuburg an der Donau dazu verpflichtet, die bisher einheitliche Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufzuspalten (gesplittete Abwassergebühr). Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin anhand der jährlich bezogenen Frischwassermenge (in €/m³) von den Stadtwerken Neuburg an der Donau erhoben. Die Stadt Neuburg ist nun zuständig für die Niederschlagswassergebühr.

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