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Notunterkunft

Obdachlose, Wohnungslose

Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit, Obdachlosenhilfe

Unter den Be­griff Ob­dach­lo­se bzw. Woh­nungs­lo­se fal­len Per­so­nen, die kei­nen fes­ten Wohn­sitz haben oder Per­so­nen, die mit oder ohne Schuld ihre Woh­nung ver­lo­ren haben und nun in einer von der Kom­mu­ne ge­stell­ten Un­ter­kunft (Wohnungs­lo­sen­un­ter­kunft) woh­nen müs­sen.

So­fern Ihnen, auf Grund wel­cher Um­stän­de auch immer, Ob­dach­lo­sig­keit oder Wohnungslosigkeit droht, soll­ten Sie sich so bald als mög­lich mit der Beratungsstelle des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen e.V. in Ver­bin­dung set­zen. Dort kön­nen dann Maß­nah­men ge­prüft wer­den, damit Ihre Wohnungslosigkeit ver­mie­den wer­den kann. Au­ßer­dem können Sie sich zu­sätz­lich über die Viel­zahl der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Lö­sungs­mög­lich­kei­ten in­for­mie­ren. Ent­spre­chen­des gilt auch, wenn Sie auf Grund eines plötz­li­chen Er­eig­nis­ses, z.B. Woh­nungs­brand, be­reits wohnungslos ge­wor­den sind.

Für den Fall, dass sich keine an­de­re Mög­lich­keit er­gibt, werden Sie von der Stadt Neuburg an der Donau vor­über­ge­hend in eine Not­un­ter­kunft ein­ge­wie­sen.

Wir möchten Sie auf Fol­gen­des hin­wei­sen:

Eine Un­ter­brin­gung durch die Ge­mein­de ist immer nur eine vor­über­ge­hen­de Maß­nah­me. Die Not­un­ter­kunft muss daher nur den Min­dest­an­for­de­run­gen einer men­schen­wür­di­gen Un­ter­brin­gung ge­nü­gen. Nach stän­di­ger Recht­spre­chung müs­sen bei einer Un­ter­brin­gung im Rah­men der Ob­dach­lo­sen­für­sor­ge weit­ge­hen­de Ein­schrän­kun­gen der Wohn­an­sprü­che hin­ge­nom­men wer­den. Sie kön­nen keine "woh­nungs­mä­ßi­ge Ver­sor­gung" ver­lan­gen.   

Wer kann bei uns in die Obdachlosenunterkunft untergebracht werden?

Die örtliche Zuständigkeit für die Unterbringung in eine Notunterkunft liegt in der Gemeinde, wo sich ein obdachloser oder wohnungsloser Antragssteller tatsächlich aufhält und wo er seine Unterbringung beantragt. Das heißt, werden Sie in Neuburg an der Donau wohnungslos und benötigen eine Notunterbringung, ist die Stadt Neuburg an der Donau für Sie zuständig.

Was muss ich tun?

Im Be­reich der Stadt Neu­burg an der Donau von Wohnungslosigkeit be­droh­te Men­schen 

  • soll­ten sich so schnell wie mög­lich mit der Beratungsstelle des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen e.V.  oder dem Ord­nungs­amt der Stadt Neu­burg an der Donau in Ver­bin­dung set­zen.
  • sind ver­pflich­tet, selbst alles zu un­ter­neh­men, um nach Mög­lich­keit die bis­he­ri­ge Woh­nung zu er­hal­ten, bei Freun­den oder Fa­mi­li­en­mit­glie­dern un­ter­zu­kom­men oder auf dem frei­en Woh­nungs­markt eine neue Woh­nung zu fin­den.
  • soll­ten im Woh­nungs­amt der Stadt Neu­burg an der Donau, zwecks Wohn­be­rech­ti­gungs­scheins und/oder im Land­rats­amt Neuburg-​Schrobenhausen zwecks Wohn­gel­des vor­spre­chen.

Ansprechpartner