Jahresfischereischeine können nur für volljährige Personen, deren Wohnsitz außerhalb von Deutschland liegt, ausgestellt werden. Die Person muss im Herkunftsland die Befugnis zur Fischereiausübung haben. Die Gültigkeit des Jahresfischereischeins beschränkt sich auf längstens drei vom Antragsteller zu bestimmende Monate.
Gebühren und Fischereiabgabe
Gebühr | Abgabe | Zusammen | |
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Ausstellung auf 3 Monate im Kalenderjahr | 7,50 Euro | 15 Euro | 22,50 Euro |
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Ansprechpartner
Herr Hammer
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.23-2 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-323 |
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Fax | 08431 55-360 |