Jahresfischereischein

Jahresfischereischeine können nur für volljährige Personen, deren Wohnsitz außerhalb von Deutschland liegt, ausgestellt werden. Die Person muss im Herkunftsland die Befugnis zur Fischereiausübung haben. Die Gültigkeit des Jahresfischereischeins beschränkt sich auf längstens drei vom Antragsteller zu bestimmende Monate.

Gebühren und Fischereiabgabe

  Gebühr Abgabe Zusammen
Ausstellung auf 3 Monate im Kalenderjahr 7,50 Euro 15 Euro 22,50 Euro

 

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