Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.
Wichtig: Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben. Wenn sie die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht haben, prüfen wir zunächst, ob wir Ihnen helfen können, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten.
Die Möglichkeiten dafür sind
- Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation zu verbessern
- Sie mit einer beruflichen Rehabilitation zu unterstützen, damit Sie sich beruflich orientieren können
Ist beides nicht möglich, beurteilen wir, wie viel Sie noch arbeiten können. Davon hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der DRV versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit).
- Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung
Weitere Serviceleistungen
- Entgegennahme von Rentenanträgen (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- bzw. Waisenrenten) und Prüfung der Voraussetzungen (Rentenunterlagen bitte mitbringen!)
- Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Kontenklärung, Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten
- Entgegennahme wahrheitsgemäßer Erklärungen
- Beglaubigung von Fotokopien für Rentenzwecke und Weiterleitung der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger (bitte Originale vorlegen)
Wollen Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen, dann müssen Sie einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Wartezeit für einen Termin beträgt zirka drei Wochen.
Benötigte Unterlagen für die Rentenbeantragung
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Schwerbehindertenausweis und -bescheid
- Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
- Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld)
- Nachweis über Betriebsrenten
Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen. Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. Wenn Sie die Renten unterlagen selbst ausfüllen möchten, können Sie diese Formulare auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Ansprechpartner
Herr Adamietz
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.20 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-324 |
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Fax | 08431 55-360 |
rente@neuburg-donau.de |