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Schule

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) der jeweils gültigen Fassung geregelt. Die notwendige Beförderung wird durch die Stadt Neuburg an der Donau als Sachaufwandsträger sichergestellt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Geförderte Schulen: Grund- und Mittelschulen in Neuburg an der Donau

Zuschüsse zur Schülerbeförderung

Kostenfrei werden auch Schülerinnen und Schüler der zuvor genannten Schulen ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen befördert, wenn sie wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.

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