Plakatierungserlaubnis allgemein

Werbung für Veranstaltungen durch Plakatierung, Straßenbanner und Verteilung von Handzetteln/Werbematerial bedürfen einer Sondernutzungserlaubnis.

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden. Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, also dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

Wer Plakate oder Spannbänder im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Voraussetzungen

Das Anbringen von Plakaten / Spannbänder im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen. 

Die Stadt Neuburg an der Donau erlaubt Plakatierungen nur für Veranstaltungen in Neuburg an der Donau oder für Veranstaltungen von besonderen öffentlichen Interesse (z.B. kulturelle Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung) in den unmittelbaren Nachbargemeinden.

Plakate

  • Die Größe der Plakate ist grundsätzlich auf DIN A 1 beschränkt.
  • Es werden max. 20 Plakate (Standorte) für eine Dauer von 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag genehmigt.
  • Die Erlaubnis gilt nicht für das Aufstellen von Plakatständen und Plakaten in öffentlichen Grünanlagen.
  • Die Plakatständer und Plakate sind sturmsicher aufzustellen.
  • Eine Verankerung im Straßengrund ist untersagt.
  • Bäume dürfen durch Plakatständer und Plakate nicht berührt werden.
  • Die Plakatständer und Plakate sind so aufzustellen, dass Behinderungen und Gefährdungen von Verkehrsteilnehmer*innen ausgeschlossen sind.
  • Verkehrliche Einrichtungen dürfen nicht in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden und müssen frei zugänglich bleiben.

Plakatständer und Plakate dürfen nicht aufgestellt werden:

  • an Rohren und Masten von allen Verkehrszeichen, die sich an den fließenden Verkehr richten (Gefahrzeichen, Fahrtrichtungsgebote, Überholverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Vorfahrtsregelungen und andere)
  • an Rohren und Masten von Verkehrseinrichtungen (Ampeln, Parkuhren, Haltestellenschilder öffentlicher Verkehrsmittel, von innen beleuchtete Verkehrszeichen und Lichtschlitzsäulen, Absperrschranken und Leitbaken und andere)
  • an Ampelanlagen und in Fußgängeraufstellbereichen von Ampeln
  • bis zu je zehn Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  • innerhalb eines Zehn-Meter-Bereiches vor und nach Fußgänger- und Schulweghelferübergängen sowie stark frequentierten Ein- und Ausfahrten wie beispielsweise Parkgaragen, Tankstellen oder Großmärkte
  • auf gesamter Länge von Haltestellen und Haltebuchten und in einem Zehn-Meter-Umkreis von Warte- sowie Ein- und Ausstiegsbereichen
  • auf Überführungen und Brücken und in Unterführungen
  • auf Radwegen beziehungsweise Radverkehrsanlagen jeglicher Art

 

Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis schriftlich (per Mail) beim Ordnungsamt beantragen. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis.

Spannbänder

  • Die Größe der Spannbänder ist grundsätzlich auf max. 80 cm x 300 cm beschränkt.
  • Die Standorte werden in Rücksprache mit dem Ordnungsamt festgelegt.
  • Die Spannbänder sind sturmsicher aufzustellen.
  • Eine Verankerung im Straßengrund ist nur in Rücksprache mit den Städtischen Betrieben erlaubt.

Bearbeitungszeit:

ca. 1 Woche

Kosten:

Plakatierung für nicht gewerbliche Veranstaltungen:

für 2 Wochen 0,75 € / Standort

Plakatierung für gewerbliche Veranstaltungen:

für 2 Wochen 1,50 € / Standort

Mindestgebühr: 10,00 €

Spannbänder 

für max. 4 Wochen: 25,00 €

Weitere Sondernutzungen wie das Verteilen von Handzetteln, Straßenmusik, Ausstellungen und Veranstaltungen müssen beim Ordnungsamt beantragt werden.

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