Menü
Social Media
Sondernutzungen

Plakatierungserlaubnis Wahlen

Das Plakatieren zum Zweck der Werbung auf öffentlichen Straßen vor allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ist gebührenfrei, aber genehmigungspflichtig.

Näheres unter der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13.02.2013 AZ: IC2-2116.1-0.

Die Genehmigung ist im Ordnungsamt zu beantragen. Plakatiert werden darf frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag. Die Anzahl der Plakate für jede Partei wird je nach Art der Wahl vorher festgelegt. Die Plakate müssen spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag entfernt sein.

Plakatständer und Plakate dürfen nicht aufgestellt werden:

  • in Formaten größer als ein Quadratmeter (DIN A 0)
  • an Rohren und Masten von allen Verkehrszeichen, die sich an den fließenden Verkehr richten (Gefahrzeichen, Fahrtrichtungsgebote, Überholverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Vorfahrtsregelungen und andere)
  • an Rohren und Masten von Verkehrseinrichtungen (Ampeln, Parkuhren, Haltestellenschilder öffentlicher Verkehrsmittel, von innen beleuchtete Verkehrszeichen und Lichtschlitzsäulen, Absperrschranken und Leitbaken und andere)
  • an Ampelanlagen und in Fußgängeraufstellbereichen von Ampeln
  • innerhalb eines Zehn-Meter-Bereiches vor und nach Fußgänger- und auf gesamter Länge von Haltestellen und Haltebuchten und in einem Zehn-Meter-Umkreis von Warte- sowie Ein- und Ausstiegsbereichen
  • auf Verkehrs- und Haltestelleninseln aller Art
  • auf Überführungen und Brücken und in Unterführungen

Plakatieren außerhalb Wahlkampfzeiten (vor politischen Veranstaltungen):

  • Erlaubt sind max. 25 Plakate von politischen Parteien
  • Dauer: bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung
  • Entfernen der Plakate: spätestens 8 Tage nach der Veranstaltung
  • Die Plakate müssen deutliche Angaben zu Ort und Zeit der Veranstaltung enthalten und mit einem Aufkleber versehen sein.
  • Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig

Nicht zulässig sind:

  • Plakate mit politischen Angriffen auf Dritte
  • Plakate mit reiner Parteienwerbung gänzlich ohne Veranstaltungshintergrund

Bearbeitungszeit

eine Woche

Kosten:

Politische Parteien je Erlaubnis 10,00 € (gemäß Verfügung vom 19.08.2002)

Großplakattafeln für politische Parteien je Erlaubnis 30,00 € (max. 5 Stück)

Downloads

Ansprechpartner