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Geburten

Vorname

Die sorgeberechtigten Eltern haben gemeinsam das Recht und die Pflicht, dem Kind einen oder mehrere Vornamen zu geben. Steht das Sorgerecht der Mutter alleine zu, ist nur sie berechtigt, dem Kind einen Vornamen zu erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Vornamenswahl folgende Punkte

  • Als Vornamen können nur Bezeichnungen eingetragen werden, die ihrem Wesen nach auch Vornamen sind und das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. Im Zweifelsfall müssen Sie uns nachweisen, dass es sich um einen Vornamen handelt.
  • Zwei Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind, gelten als ein Vorname (zum Beispiel Ann-Sophie). Setzen Sie nur einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
  • Nach Abschluss der Beurkundung ist eine Änderung der Vornamen nicht mehr möglich. Das Kind kann dann keine zusätzlichen Vornamen mehr erhalten (auch keine Tauf- oder Patennamen!).

Die Vornamensstatistiken über die in den vergangenen Jahren häufigsten vergebenen Namen finden Sie unter den Downloads.

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