Beiträge, Gebühren und Wasserrecht
Wasserrechtliche Bescheide
Bei Bauvorhaben darf gesammeltes Niederschlagswasser von einer befestigten Fläche bis zu 1.000 Quadratmeter je Versickerungsanlage nach der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) erlaubnisfrei versickert werden, wenn auf den Flächen nicht regelmäßig mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Bei größeren Bauvorhaben (die Stadt Neuburg an der Donau ist zuständig bis zu einer befestigten Fläche von 30.000 Quadratmeter) kann auf Antrag eine beschränkte Erlaubnis zur Versickerung des Regenwassers erteilt werden.
Ansprechpartner
Frau Weigl
Beiträge, Gebühren, Wasserrecht
Adresse |
Eybhaus 1. Obergeschoss, Zimmer 1.04 Verwaltung Eybhaus Amalienstraße A 51 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-373 |
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Fax | 08431 55-329 |
Frau Gloßner
Sachgebietsleitung, Beiträge, Gebühren, Wasserrecht
Adresse |
Eybhaus 1. Obergeschoss, Zimmer 1.03 Verwaltung Eybhaus Amalienstraße A 51 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-267 |
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Fax | 08431 55-329 |