Änderung Bebauungsplan „Industriegebiet Grünauer Stadtwald I“
Öffentlichkeit kann Einsicht nehmen
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Stadtrat haben in den Sitzungen am 08.05.2024 bzw. 14.05.2024 beschlossen, für die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Industriegebiet Grünauer Stadtwald I“ und die parallele Flächennutzungsplanänderung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben sich folgende Änderungen in der Planung ergeben:
A) Zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes:
Im östlichen Bereich von Flurnummer 4867/19, Gemarkung Neuburg, soll eine Gewerbefläche ausgewiesen werden zur Errichtung einer Werkserweiterung Sitzfertigung und Komponenten. Die Werkserweiterung soll durch eine Überbrückung mit einem Beförderungsband im Osten mit dem bestehenden Werk verbunden werden. Das Gewerbegebiet wird im Westen und Süden mit einer Eingrünung eingefasst.
Grundlegende Festsetzungen:
- Die zulässige Grundflächenzahl beträgt 0,90.
- Firsthöhe der Gebäude dürfen eine Höhe von 15 Meter, bezogen auf die festgesetzte Höhe des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss (379,0 über NHN) nicht überschreiten.
- Abstand von der Grünauer Straße zur ersten südlichen Gebäudekante ca. 19 Meter.
- Grünstreifen mit Bepflanzung im Westen und Süden.
- Der westliche Grünstreifen beinhaltet einen Teil der erforderlichen Ausgleichsfläche und hat eine Breite von ca. 17 Meter.
B) Zur Flächennutzungsplanänderung:
- Derzeitige Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan:
Grünfläche (bis auf den Teilbereich der Flurnummer 4915 mit bestehender Industriegebietsfläche) - Geplante Flächennutzungsplanänderung:
Gewerbeflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorzugsweise für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Der vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 08.05.2024 bzw. Stadtrat am 14.05.2024 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Satzungstext und Begründung/Umweltbericht sowie die gebilligte Flächennutzungsplanänderung mit Begründung/Umweltbericht einschließlich aller wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit vom
06.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024
während der Dienststunden im Stadtbauamt Neuburg, Sachgebiet Bauleitplanung, Verwaltungsgebäude „Harmonie“, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.03, einzusehen. In dieser Zeit besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.