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Änderungen bei der Grundsteuer

Stadt Neuburg verschickt 14.000 Bescheide

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03.01.2025

Seit Beginn des Jahres gelten aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gänzlich neue Regeln für die Grundsteuer. Die umfangreiche Reform ist für Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung und hatte von Beginn an das Ziel, die wichtige Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu bringen. Die Stadt Neuburg hat auf der Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen Hebesätze und der vom Finanzamt vorliegenden Grundsteuermessbescheide zu Jahresbeginn 14.000 neue Bescheide erlassen und verschickt diese ab 8. Januar per Post.

Neue Grundsteuersatzung

Die Stadtkämmerei legte dem Stadtrat im vergangenen November eine neue Grundsteuersatzung vor, deren angepasste Hebesätze die von Bund und Land gewünschte Aufkommensneutralität gewährleisten sollte. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Aufgrund der neuen Erhebungsmethode ist dies unvermeidbar.

Der Stadtrat hat den Hebesatz der Grundsteuer B von 320 auf 295 Prozentpunkte gesenkt. Diese gilt für Grundvermögen wie Wohngebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke. Der Hebesatz der Grundsteuer A, die für Betriebe mit Land- und Forstwirtschaft gilt, bleibt bei einem Hebesatz von 320 Prozentpunkten. Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz ergibt den von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Grundsteuerbetrag. Für die Besteuerung ab dem Jahr 2025 gelten die Wertverhältnisse der Grundstücke zum bekannten Stichtag 1. Januar 2022.

Infoblatt beantwortet häufigste Fragen

Bei Eigentümern, die innerhalb der kommenden zwei Wochen keinen Bescheid erhalten, hat die Stadt Neuburg noch keinen Messbetragsbescheid vom Finanzamt vorliegen. Sobald dieser eingetroffen ist, bekommt der Steuerpflichtige während des Jahres einen Grundsteuerbescheid. Eine Zahlung ist zwingend erst nach Erhalt eines Grundsteuerbescheides an die Stadt vorzunehmen. Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, ist ausschließlich das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

Jedem Bescheid ist ein Infoblatt beigelegt, das die häufigsten Fragen zur Reform und den Bescheiden selbst beantwortet. Es wird ausdrücklich darum gebeten, das Infoschreiben aufmerksam zu lesen. Tauchen doch offene Fragen auf, ist die Stadtverwaltung über zwei Wege zu erreichen: Telefonhotline: 08431 / 55-777 oder per Mail: steuer@neuburg-donau.de

Warum ist die Grundsteuer wichtig?

Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie zum Beispiel Schulgebäude, Kindertagesstätten, Sportplätze, Feuerwehren und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinden diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.