Hundesteuer wird fällig
Meldepflicht für alle Hunde über vier Monate
Das Steueramt der Stadt Neuburg weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2024 fällig wird. Die Bankverbindung findet sich auf dem Hundesteuerbescheid. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die Steuer automatisch zum 1. April abgebucht.
Aktuell beträgt die Abgabe für einen Hund 50 Euro. Für den zweiten Hund werden 80 Euro und für jeden weiteren Hund 110 Euro erhoben. Kampfhunde schlagen mit 1.000 Euro Jahressteuer zu Buche.
Bei dieser Gelegenheit weist die Stadt Neuburg nochmals darauf hin, dass eine Meldepflicht für alle über vier Monate alten Hunde gilt. Für die angemeldeten Hunde werden Steuermarken ausgegeben, die dann vom Hund getragen werden müssen.
Alle Fragen zum Thema Hundesteuer und Meldepflicht beantwortet die zuständige Sachbearbeiterin Frau Straubmeier, Tel.: 08431/55-220 oder e-mail: steuer@neuburg-donau.de.