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Winterdienstpflichten

Die Stadt Neuburg erinnert – gemeinsam geht`s schneller

winterdienst
23.12.2024

Rechtzeitig zum meteorologischen Winteranfang erinnert die Stadt Neuburg an die per Satzung festgelegte Winterdienstpflicht der Bürgerinnen und Bürger. Alle Straßenanlieger, egal ob Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder Erbbauberechtigter, die an einer öffentlichen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winterdienst verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen auf einer Mindestbreite von 1,5 m von Schnee und Eis räumen und bei Glätte streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist.

Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt schon recht früh. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nämlich

-          werktags bis 7 Uhr

-          an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr

 ihren sogenannten „Anliegerverpflichtungen“ nachkommen.

Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zu Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen. Diese Pflicht endet erst um 20 Uhr. Wenn Sie Fragen zum Winterdienst haben, rufen Sie uns einfach an. Die Städtischen Betriebe erreichen Sie unter Tel.: 08431 / 64 12 80.

Tipps für den Winterdienst

-          Ist die Schneeschaufel noch in Ordnung?

-          Ist ausreichend Streumaterial vorhanden?

-          Informieren Sie sich täglich über die Wetterlage!

-          Stehen Sie früher auf – der Winterdienst erfordert Zeit!

-          Achten Sie auf umweltfreundliche Streumittel

-          Steigen Sie notfalls auf öffentliche Verkehrsmittel um

-          Machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest

-          Gewähren Sie Winterdienstfahrzeugen Vorfahrt – Halten Sie entsprechende Durchfahrtsmöglichkeiten frei

-          Parken Sie bitte möglichst nahe am Straßenrand

-          Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße