Menü
Social Media
Bauordnung und Bauverwaltung

Vorkaufsrechte

Bei einem Grundstücksverkauf im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau stellt der Notar eine Vorkaufsrechtsanfrage nach den Vorgaben der §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) an die Bauverwaltung der Stadt Neuburg an der Donau. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück handelt. Die Bauverwaltung stellt zunächst fest, ob ein Vorkaufsrecht am Kaufgrundstück oder einer Teilfläche davon besteht und entscheidet dann, ob die Stadt Neuburg an der Donau dieses dann ggf. ausübt oder aber auf eine Ausübung verzichtet.

Ansprechpartner