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Städtebauförderung

Förderprogramme

Es handelt sich um spezielle Förderprogramme (Aktive Zentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Soziale Stadt, Programm Stadtgestaltung, Sonderprogramme), die von der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau in ausgewiesenen Untersuchungs- bzw. Sanierungsgebieten (zum Beispiel Untere Altstadt, Obere Altstadt, Ostend, Schwalbanger, Neufeld, Bahnhof, Neuburg-Nord, Einzelmaßnahmen) aufgelegt wurden. Die Fördergebiete sind im Übersichtsplan gekennzeichnet. Dieser Plan ist ständigen Änderungen unterworfen und dient nur als grobe Orientierungshilfe. Ausnahmen sind in besonderen Fällen möglich. Die förderfähigen Maßnahmen sind vor Durchführungsbeginn mit der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau abzustimmen. Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel.

Gefördert werden

  • die Modernisierung eines ortsbildprägenden Gebäudes,
  • die Neugestaltung eines zentralen Platzes,
  • die Neugestaltung von bedeutenden Straßen,
  • städtebauliche Wettbewerbe und
  • umfassende Wohnumfeldverbesserungen in einer Wohnanlage (Wegeverbindung, Bepflanzung, Kinderspielplätze, Aufenthaltsbereiche, Eingangsbereiche, Unterstellmöglichkeiten für Müll und Fahrräder, Fassadengestaltung).

Ziel der Städtebauförderung

Die Förderprogramme dienen dazu, die Stadt in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Ziel ist es insbesondere, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung zu verwirklichen. Übergreifende Handlungsfelder sind insbesondere der Erhalt und die Schaffung von Wohnraum, die Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung, die Belange der Ökologie und der Denkmalpflege, die Interessen von Kultur und Kunst, Bildung und Sozialem sowie die Aspekte der Gleichstellung in allen Lebensbereichen.

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