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Förderprogramm "Klima- und Ressourcenschutz"

Förderung Fassadenbegrünungen

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen. Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden. Antragsteller ist der Eigentümer des Gebäudes. Ausgeschlossen sind Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige. Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig. Es werden nur Maßnahmen an Wohn- und Nebengebäuden berücksichtigt. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öffentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich, ausgenommen sind städtische Förderprogramme. Maßnahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderprogramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert. Der Förderantrag ist innerhalb von 18 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung und die im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind Pflanz-, Material- und Baukosten einer boden- oder wandgebundenen Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden und an Neubauten ohne verpflichtende Fassadenbegrünung. Freistehende Vertikalbegrünungen und Fassadenbegrünungen aus Pflanzgefäßen mit mindestens 200 l Volumen und Rankhilfe sind ebenfalls förderfähig. Fördervoraussetzung ist eine zusammenhängende Nettovegetationsfläche von mindestens 10 m². Die Begrünung muss mindestens 5 Jahre instandgehalten werden. Bodengebundene Fassadenbegrünungen mit Selbstklimmern ohne Kletterhilfe und Sanierungen vorhandener Fassadenbegrünungen werden nicht gefördert.

Förderbetrag: 20 € pro m², maximal 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 500 €

Ansprechpartner