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Förderprogramm "Klima- und Ressourcenschutz"

Förderung Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen. Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden. Antragsteller ist der Eigentümer des Gebäudes. Ausgeschlossen sind Hersteller oder Händler von Anlagen oder deren Familienangehörige. Die Bezuschussung ist pro Haushalt und Maßnahme nur einmal zulässig. Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Es werden nur Maßnahmen an Wohn- und Nebengebäuden berücksichtigt. Grundsätzlich sind nur neue Anlagen förderfähig. Eine Doppelförderung von Zuschussprogrammen anderer öffentlicher Haushalte ist von Seiten der Stadt möglich, ausgenommen sind städtische Förderprogramme. Maßnahmen, die bereits durch ein anderes städtisches Förderprogramm bezuschusst werden, werden nicht gefördert. Der Förderantrag ist innerhalb von neun Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 der Stadt Neuburg an der Donau einzureichen. Dem Antrag sind die Rechnung und die im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Fördervoraussetzung

Förderfähig sind Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher von 2 kWp bis 30 kWp Modulleistung, wenn diese im Stadtgebiet Neuburg installiert werden. Der Stromspeicher muss gemäß Herstellerangabe eine nutzbare Speicherkapazität von mindestens 4 kWh aufweisen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Photovoltaikanlagen auf Freiflächen.

Die Förderung von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher ist nicht mit Ziffern 1.12.1 und 1.12.2 kumulierbar.

Förderbetrag: 50 Euro je kWp Modulleistung (Gesamtförderbetrag max. 400 Euro)

 

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