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Umwelt und Agenda 21

Positivliste beim Verkauf städtischer Grundstücke

Die Positivliste findet beim Verkauf städtischer Grundstücke zur Wohnbebauung Anwendung, wenn diese Teil des Notarvertrags ist. Bauherren erhalten eine Kaufpreisrückerstattung von 16 bis 20 €/m², wenn eine entsprechende Punktezahl für die in der Positivliste aufgeführten Maßnahmen zur Energieeinsparung, Förderung Erneuerbarer Energien und Ökologie umgesetzt wird.

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