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Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro & Fundbüro

Meldebescheinigung

Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Neuburg an der Donau mit Wohnsitz gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis der An-, Ab- oder Ummeldung. Diese wird grundsätzlich bereits bei der Meldung kostenlos ausgehändigt, kann aber bei Bedarf aktuell gegen Gebühr erneut ausgestellt werden. 

Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis und zum Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

Persönliche Abholung

Sie können Ihre Meldebescheinigung während der Sprechzeiten persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro abholen. 

Abholung durch eine*n Bevollmächtigte*n

Sie können Ihre Meldebescheinigung auch durch eine*n Bevollmächtigte*n während unserer Sprechzeiten im Einwohneramt oder Bürgerbüro abholen lassen. Wir benötigen hierfür eine formlose, schriftliche Vollmacht sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass. 

Kosten

5,00 Euro 

Ausstellung per Online-Antrag

Mit diesem Online-Antrag können Sie rund um die Uhr eine Meldebescheinigung beantragen. Die Gebühr von 5,00 Euro wird per Lastschrifteinzugsverfahren an die Stadtkasse entrichtet.

zum Online-Antrag

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