Passamt
Reisepass
Seit 1. März 2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.
Reisepass
Zur Beantragung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Personalausweis oder alter Reisepass
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung der Stadt Neuburg an der Donau
- Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich:
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
- Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein.
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
- Dauer: bis zu 10 Wochen Lieferzeit, im Expressverfahren 3 - 4 Arbeitstage
Kosten
Gebühr unter 24 Jahren: 37,50 Euro, sechs Jahre gültig
Gebühr ab 24 Jahren: 70 Euro, zehn Jahre gültig
Expresszuschlag: 32,00 €
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Dauer") nicht mehr möglich ist.
- Personalausweis und alter Reisepass
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde bei Erstausstellung durch die Stadt Neuburg an der Donau
- Bei Antragstellern unter 18 zusätzlich:
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein aktuelles Negativattest vom Jugendamt (nicht älter als drei Monate)
- Bei geteiltem Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss vom Amtsgericht oder Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. Die Zustimmungserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, die Unterschriften müssen mit der Unterschrift auf dem Personalausweis/Reisepass vergleichbar sein
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich alle Spätaussiedlerunterlagen (Aufnahmebescheid, Registrierschein, Namenserklärung, Bescheinigung nach §15 BFVG oder Einbürgerungsurkunde)
- Dauer: wird sofort ausgestellt
Kosten
Gebühr: 26 Euro, ein Jahr gültig
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Ansprechpartner
Frau Ferner
Teamleitung, Meldewesen, Wahlen
Adresse |
Harmonie Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-332 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Förg
Melde- und Passwesen
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Harmonie Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-318 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Kelm
Melde- und Passwesen
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Harmonie Erdgeschoss, Zimmer 0.19 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-315 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Unterseher
Melde- und Passwesen
Adresse |
Harmonie Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-316 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Zierer-Götz
Melde- und Passwesen
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Harmonie Erdgeschoss, Zimmer 0.19 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-317 |
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Fax | 08431 55-358 |
Frau Elias
Melde- und Passwesen
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Harmonie Erdgeschoss, Zimmer 0.17/0.18 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-316 |
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Fax | 08431 55-358 |