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Namensänderungen

Namensangleichung

Personen, die nach ausländischem Recht einen Namen erworben haben und deren Namensführung sich nun nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung), haben die Möglichkeit ihren Namen an die deutsche Namenssystematik anzupassen.

Durch Erklärung können sie 

  • aus dem Namen Vor- und Familiennamen bestimmen
  • bei Fehlen von Vor- und Familiennamen einen solchen Namen wählen
  • Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht
  • die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namen annehmen
  • eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens annehmen; gibt es eine solche Form des Vornamens nicht, so können neue Vornamen angenommen werden.

Für Vertriebene und Spätaussiedler bestehen nach dem Bundesvertriebenengesetz entsprechende Möglichkeiten.

Gebühren

Die Erklärung zur Namensangleichung (inkl. Namensbescheinigung) für Vertriebene und Spätaussiedler ist ebenfalls kostenlos.

Ansprechpartner