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Sondernutzungen

Informationsstand

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand zum Zweck der Information (Info-Stand) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Mögliche Standorte werden vom Ordnungsamt festgelegt, z.B.

  • am Schrannenplatz vor dem Gasthaus Pfafflinger gegenüber der Markthalle
  • in der Weinstraße bei der Litfaßsäule
  • in der Weinstraße vor dem Markthaus (bei der Litfaßsäule ggü. Fahrradständer und Briefkasten der Stadtverwaltung)
  • in der Weinstraße vor der Gaststätte "Pfafflinger
  • vor dem Gasthaus Pfafflinger Ecke Eisengasse "

Ausgenommen ist der Schrannenplatz an Wochenmarkttagen und bei Veranstaltungen

  • Größe: maximal sechs Quadratmeter nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt
  • Geben Sie im Antrag den gewünschten Standort an.
  • Pavillons sind in der Regel zulässig.
  • Zufahrtserlaubnisse für den Auf- und Abbau der Infostände können erteilt werden, jedoch nicht zum Parken.

An einem Informationsstand ist jede wirtschaftliche Betätigung (gewerbsmäßiger Verkauf von Waren) unzulässig.

Bearbeitungszeit

1 Woche

Gebührenrahmen

  • Informationsstand für 1 Stand 15 Euro, jeder weiter Stand 5 Euro (pro Erlaubnis)
  • Politische Parteien je Erlaubnis 10 Euro (gem. Verfügung 19.08.2002)
  • Zzgl. 10 Euro Verwaltungsgebühr pro Antrag bei gewerblichen Infostand

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