Sondernutzungen
Informationsstand
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand zum Zweck der Information (Info-Stand) aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Mögliche Standorte werden vom Ordnungsamt festgelegt, z.B.
- am Schrannenplatz vor dem Gasthaus Pfafflinger gegenüber der Markthalle
- in der Weinstraße bei der Litfaßsäule
- in der Weinstraße vor dem Markthaus (bei der Litfaßsäule ggü. Fahrradständer und Briefkasten der Stadtverwaltung)
- in der Weinstraße vor der Gaststätte "Pfafflinger
- vor dem Gasthaus Pfafflinger Ecke Eisengasse "
Ausgenommen ist der Schrannenplatz an Wochenmarkttagen und bei Veranstaltungen
- Größe: maximal sechs Quadratmeter nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt
- Geben Sie im Antrag den gewünschten Standort an.
- Pavillons sind in der Regel zulässig.
- Zufahrtserlaubnisse für den Auf- und Abbau der Infostände können erteilt werden, jedoch nicht zum Parken.
An einem Informationsstand ist jede wirtschaftliche Betätigung (gewerbsmäßiger Verkauf von Waren) unzulässig.
Bearbeitungszeit
1 Woche
Gebührenrahmen
- Informationsstand für 1 Stand 15 Euro, jeder weiter Stand 5 Euro (pro Erlaubnis)
- Politische Parteien je Erlaubnis 10 Euro (gem. Verfügung 19.08.2002)
- Zzgl. 10 Euro Verwaltungsgebühr pro Antrag bei gewerblichen Infostand
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Ansprechpartner
Frau Müller
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse |
Harmonie 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23-2 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-323 |
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