Menü
Social Media
Abwasserbeseitigung und Kanalnetz

Abnahme von Grundstücksentwässerungsanlagen

Bei der Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage ist darauf zu achten, dass die verlegten Grundleitungen gemäß EWS § 11 vor der Verfüllung von der Stadt Neuburg abgenommen werden müssen. Der Grundstückseigentümer hat dies rechtzeitig, am besten mindestens zwei Tage vorher, beim Tiefbauamt der Stadt Neuburg anzuzeigen.

Downloads

Ansprechpartner

Herr Senner

Sachgebietsleitung, Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz
Adresse
Eybhaus
2. Obergeschoss, Zimmer 2.09
Verwaltung Eybhaus
Amalienstraße A 51
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-378
Fax 08431 55-329
Kontakt aufnehmen