Abwasserbeseitigung und Kanalnetz
Genehmigung von Grund- und Bauwassereinleitungen
Ist bei einer Baumaßnahme eine Wasserhaltung notwendig, so kann auf Antrag die Einleitung von Grundwasser aus der Wasserhaltung in den städtischen Kanal genehmigt werden. Voraussetzung hierfür ist eine vorliegende Genehmigung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen für die Grundwasserabsenkung. Zudem muss der Antragssteller die Kostenübernahme für die Gebühr von 0,87 €/m³ Wassermenge zusichern.
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Ansprechpartner
Herr Ibrahim
Abwasserbeseitigung und Hochwasserschutz
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Harmonie 2. Obergeschoss, Zimmer 2.04 Verwaltung Eybhaus Amalienstraße A 51 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-375 |
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Fax | 08431 55-329 |