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Heinrichsheimstraße West II:                                     

Vergabe im Bieterverfahren

Die Stadt Neuburg an der Donau verkauft im Bieterverfahren im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1-56 _2 (6) "Heinrichsheimstraße West II" ein Baugrundstück mit 501 m² (Fl.Nr. 5159 Gemarkung Neuburg, Parzelle Nr. 17). Das Grundstück ist sofort bebaubar.

Lage

Das Grundstück befindet sich im Osten der Stadt Neuburg an der Donau südlich der Stadtwerke Neuburg, des städtischen "Neuen Friedhofs“ und des Kinderhauses der INKITA in einer ruhigen Wohnstraße.

Gleichzeitig befinden sich in fuß- und radläufig erreichbarer  Umgebung mehrere Super- und ein Drogeriemarkt sowie Bäcker und Metzger.

Der Stadtteil ist günstig gelegen für Arbeitnehmer in Ingolstadt, Eichstätt und Neuburg. Schul- und Stadtbusverbindungen exisiteren nach Neuburg. Die Grund- und Mittelschule im Englischen Garten ist in ca. 2 km gut erreichbar.

Baugrundstück

Kaufpreis erschlossen

1 Einfamilienhausgrundstück mit 501 m²

350,00   Euro/m² Mindestgebot

Bebaubarkeit

Das Grundstück ist sofort bebaubar

Nutzungsart

allgemeines Wohngebiet

Erschließung

vorhanden

Bebaubar nach

Bebauungsplan

Parzellenplan

Das ausgeschriebene Grundstück Parzelle Nr. 17 ist rot gekennzeichnet.

 

Verkauf

Die angegebene Grundstücksgröße entspricht dem aktuellsten Stand der amtlichen Vermessung. Der Stadtrat hat für das städtische Baugrundstück das Mindestgebot auf 350 Euro/m² erschlossen festgesetzt.

Im Kaufpreis enthalten sind die Wasserherstellungsbeiträge für die Grundstücksfläche und eine fiktive Geschossfläche von ¼ der Grundstücksfläche. Die Kanalherstellungsbeiträge sind für eine Geschossfläche von ¼ der Grundstücksfläche abgegolten, für die Grundstücksfläche fällt wegen der geforderten Regenwasserversickerung kein Beitrag an. Ebenso sind der Erschließungsbeitrag für die Straßenerschließung, die Erschließung mit Nahwärme und der Revisionsschacht im Kaufpreis enthalten. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass zum Kaufpreis noch die üblichen Grunderwerbsnebenkosten (z. B. Notar- und Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer, Vollzugsgebühren usw.) und die individuellen Anschlusskosten für Glasfaser, Strom, Wasser, Kanal und Gas, etc. kommen.

 

Die Stadt Neuburg an der Donau weist auf folgende Auflagen/Besonderheiten hin:

 

1.

Die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 1-56_2 (6) „Heinrichsheimstraße West II“ sind zwingend einzuhalten.

Diesen können Sie im Anhang zu dieser Ausschreibung einsehen.

2.

Zulässig ist auf dem städtischen Grundstück ein Einzelhaus mit einer Wohneinheit und einer untergeordneten Einliegerwohnung.

3.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Heckenweg und Heinrichsheimstraße hohe Grundwasserstände vorhanden sein können. Dachflächenwasser sowie von befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser ist breitflächig zu versickern.

4.

Im Baugebiet „Heinrichsheimstraße West II" wurden bereits mehrere städtische Baugrundstücke zum Kaufpreis von 510,00 Euro/m²erschlossen veräußert.
Das jetzt im Bieterverfahren angebotene Grundstück Fl.Nr. 5159 (Parzelle 17) mit 501 m² ist im Gegensatz zu den anderen Baugrundstücken vor Jahrzehnten als Kiesgrube genutzt und nach der Räumung wieder aufgefüllt worden.
Durch Einbringung des Auffüllmaterials ist kein natürlich gewachsener Bodenaufbau vorhanden. Ein extra erstelltes und im Anhang einzusehendes Bodengutachten hat festgestellt, dass die Auffüllungen keinen tragfähigen Baugrund darstellen, dass Aushubmaterial möglicherweise kostenintensiver entsorgt werden muss und für das dort zu errichtende Gebäude eine Pfahlgründung vorzusehen ist. Grundsätzlich rät der Gutachter, auf diesem Grundstück ohne Keller zu bauen. Auch ist die Grundstücksentwässerung aufgrund des aufgefüllten Materials möglicherweise nicht im gleichen Maß zu bewerkstelligen wie auf den Nachbargrundstücken.
Das Gutachten weist auch darauf hin, dass auch unter der Auffüllungsfläche teilweise nicht tragfähiger Untergrund vorhanden ist. Dies ist allerdings nicht ungewöhnlich und kann bei allen anderen Grundstücken im Baugebiet ebenfalls der Fall sein. Es ist bekannt, dass die Baugrundeigenschaften im Stadtteil Heinrichsheim innerhalb kürzester Entfernungen sehr unterschiedlich sein können.
Der Stadtrat hat deshalb ein Bieterverfahren mit einem Mindestgebot von 350,00 Euro/m² beschlossen, um mögliche Mehrkosten damit zu kompensieren.
Der Richtwert für Bauland in der entsprechenden Bewertungszone liegt derzeit bei 600,00 Euro/m².

5.

Der Verkauf des Grundstücks erfolgt unter der Bedingung, dass innterhalb von zwei Jahren nach Beurkundung ein Rohbau erstellt werden und innerhalb von zwei weiteren Jahren die Baufertigstellung erfolgen muss. 

Zur Sicherung dieser Bedingung erfolgt beim Verkauf ein Eintrag im Grundbuch an 1. Rangstelle.

6.

Die Stadt Neuburg an der Donau hat eine Kampfmitteluntersuchung vornehmen lassen, das angebotene Baugrundstück konnte jedoch aufgrund der Auffüllung nicht explizit freigegeben werden. Bei Erdarbeiten im Berech der nicht freigegebenen Bereiche ist eine Begleitung durch einen fachkundigen nach § 20 gemäß SprengG. Im Rahmen der Erstellung des Baugrundgutachtens konnten keine Kampfmittel festgestellt werden.

7. Die derzeit aktuelle Positivliste der Stadt Neuburg an der Donau für ökologisches Bauen, mit der eine Förderung bis zu 20,00 Euro/m² erzielt werden kann, findet Anwendung.

 

Die Ausschreibung ist offen für alle Bewerber (auch Bauträger oder andere gewerbliche Interessenten).

 

Angebotsabgabe

Die schriftlichen, verbindlichen Angebote müssen bis spätestens

 

15. Juni 2025, 24.00 Uhr

 

gegenüber der Stadt Neuburg an der Donau in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Bieterverfahren Grundstück Heinrichsheimstraße West II" eingegangen sein. Gebote, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bieter und Käufer müssen identisch sein (Bieteridentität).

Bitte verwenden Sie dazu das beiliegende Gebotsformular.

Jeder Bewerber, der ein schriftliches Angebot innerhalb der Frist abgegeben hat, wird anschließend über die Position seines Angebotes informiert. Der Höchstbietende hat keinen Anspruch darauf, dass ihm das Grundstück verkauft wird. Die Stadt Neuburg an der Donau behält sich die Verkaufsentscheidung sowie Nachverhandlungen vor.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Sachbearbeiter gerne zur Verfügung:

 

   

Frau Abspacher

Sachgebietsleiterin, Liegenschaften, Gebäudemanagement und -unterhalt, Sport
Adresse
Harmonie
2. Obergeschoss, Zimmer 2.24
Verwaltung Harmonie
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-395
Fax 08431 55-399
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