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Heinrichsheimstraße West II

Die Stadt Neuburg an der Donau verkauft im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1-56 „Heinrichsheimstraße West II“ ein Doppelhaushälftegrundstück mit 349 m².

Lage

Die Grundstücke befinden sich im Osten der Stadt Neuburg an der Donau unterhalb der Stadtwerke Neuburg, des sogenannten „Neuen Friedhofs“ und des Kinderhauses der INKITA in einer ruhigen Randlage.

Gleichzeitig befinden sich in fußläufiger, mit Radwegen gut erreichbarer Umgebung, mehrere Super- und ein Drogeriemarkt sowie Bäcker und Metzger.

Eine Stadtbusverbindung in die Kernstadt ist vorhanden, ebenso ein Radweg. Der Stadtteil ist günstig gelegen für Arbeitnehmer in Ingolstadt, Eichstätt und Neuburg. Schulbusverbindungen existieren nach Neuburg. Die Englisch-Garten-Grund- und Mittelschule sind in ca. 2 km Entfernung gut erreichbar.

Baugrundstück

1 Doppelhaushälfteparzelle mit 349 m² für 510,00 Euro/m² erschlossen (zzgl. Nebenkosten)

Bebaubarkeit

Das Grundstück ist sofort bebaubar

Nutzungsart

allgemeines Wohngebiet

Erschließung

vorhanden

Bebaubar nach

Bebauungsplan

Parzellenplan

Das ausgeschriebene Grundstück ist rot gekennzeichnet.

Die Stadt Neuburg an der Donau weist auf folgende Auflagen/Besonderheiten hin:

1.

Die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 1-56_2 (6) „Heinrichsheimstraße West II“ sind zwingend einzuhalten (u.a. Baufenster/Wandhöhe).

Diesen können Sie im Anhang zu dieser Ausschreibung einsehen.

2.

Zulässig ist auf dem städtischen Grundstück eine Doppelhaushälfte mit einer Wohneinheit. Mindestens 50 % der Wohnfläche des zu errichtenden Gebäudes sind vom Bewerber selbst zu bewohnen. Eine Vermietung der Restfläche ist möglich.

3

Es wird darauf hingewiesen, dass in vielen Gebieten in den Bereichen Heckenweg und Heinrichsheimstraße hohe Grundwasserstände vorhanden sein können. Daher ist das Dachflächenwasser sowie von sonstigen befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser breitflächig zu versickern.

4.

Erfahrungsgemäß kommt es vor, dass ein Eigentümer einen Keller, der andere Eigentümer dagegen keinen Keller errichten möchte.

Jeder Käufer einer Doppelhaushälfte sollte daher die Möglichkeit haben, eine Doppelhaushälfte mit Keller zu bauen. Daher wird vertraglich in den Kaufvertrag aufgenommen, dass an der gemeinsamen Grenze des jeweiligen Gebäudes entweder ein Keller errichtet oder alternativ eine „Stützschürze“ mit 3 m tiefer Gründung an der gemeinsamen Grenze gebaut werden muss, damit dem jeweiligen Nachbarn später das Anbauen gemäß seiner Bauentscheidung möglich ist.

5.

Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zum angegeben Bebauungsplan Nr. 1-56_2 (6) „Heinrichsheimstraße West II“.

6.

Die Stadt Neuburg hat eine Kampfmitteluntersuchung vornehmen lassen, die jetzt angebotenen Baugrundstücke gelten als kampfmittelfrei.

Verkauf

Der Stadtrat hat für alle städtischen Baugrundstücke den Kaufpreis mit 510,00 Euro/m² erschlossen (inkl. Straße, Wasser, Kanal, Nahwärmeanschluss sowie Revisionsschächte) festgesetzt.

Wir weisen darauf hin, dass zum Kaufpreis noch die üblichen Grunderwerbskosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchgebühren usw.) dazukommen sowie die Kosten für weitere Grundstücksanschlüsse (z.B. Strom, Wasser und Telefon).

Lt. Aussage verschiedener Glasfaseranbieter ist eine Versorgung der Parzellen mit Glasfaser möglich.

1 Baugrundstück

Kaufpreis: 510,00 Euro/m²

Parzelle Nr. 31 a mit 349 m²:

177.990,00 Euro, zzgl. Nebenkosten

Verkaufsbedingungen

Die Stadt Neuburg an der Donau hat für ihre Grundstücke eine Bauverpflichtung beschlossen. Dies bedeutet, dass der Rohbau innerhalb von zwei Jahren und der Erstbezug innerhalb von vier Jahren, jeweils nach Beurkundungstermin zu erfolgen hat, anschließend muss das fertige Wohnhaus noch 10 Jahre selbst bewohnt werden. Die Einzelheiten sind in der Anlage „Verkaufsbedingungen“.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die Auflassungsvormerkung für die Bauverpflichtung an 1. Stelle im Grundbuch eingetragen wird, die Aufzahlungsklausel für die in den Verkaufsbedingungen genannten Fälle steht anschließend an 2. Rangstelle im Grundbuch.

Bitte weisen Sie Ihre finanzierende Bank darauf hin, dass eine mögliche Grundschuld dann erst an 3. Rangstelle eingetragen wird.

Ein Rangrücktritt ist nicht möglich.

Bei mehreren Bewerbern für das Grundstück erfolgt die Auswahl nach Eingangsdatum des Kaufantrags. Die Grundstücke müssen im Sinne der Anlage „Verkaufsbedingungen“ eigengenutzt werden.

Es erfolgt kein Verkauf an Bauträger und Kapitalanleger!

Eine Vermietung bis zu 50 % der Wohnfläche ist möglich.

Die aktuelle städtische Positivliste für ökologisches Bauen, mit der eine finanzielle Umweltförderung nach Baufertigstellung in Aussicht gestellt wird, wird angewendet.

Bewerbungen per Mail sind ab sofort mit den vollständigen geforderten Unterlagen möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Abspacher vom Sachgebiet Liegenschaften, Telefon-Nr. 08431 55-395, gerne zur Verfügung.

 

Den Kaufantrag samt Anlagen senden Sie bitte per Mail an:

E-Mail: b.abspacher@neuburg-donau.de

 

Frau Abspacher

Sachgebietsleiterin, Liegenschaften, Gebäudemanagement und -unterhalt, Sport
Adresse
Harmonie
2. Obergeschoss, Zimmer 2.24
Verwaltung Harmonie
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-395
Fax 08431 55-399
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