Für Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (zum Beispiel Kies- oder Sandgruben), die nicht dem Bergrecht unterliegen, für sonstige Abgrabungen (einschließlich als unmittelbare Folge der Abgrabung entstehende Aufschüttungen) sowie für Gebäude und Nebenanlagen, die dem Abgrabungsbetrieb dienen, ist grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung erforderlich.
Weitere Informationen
Je nach Art des Vorhabens können zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung und bzw. oder ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich sein.
Erforderliche Unterlagen für einen vollständigen Abgrabungsantrag
- Amtlicher Lageplan M 1 : 5000, Amtlicher Lageplan M 1 : 1000 (unverändert)
- Lageplan M 1 : 1000 mit Darstellung des Abgrabungsbereichs und Lage der Geländeschnitte (siehe Abgrabungsplan)
- Beschreibung der Maßnahme
- Massenberechnung (Volumen des Abbauguts)
- Abgrabungsplan (Darstellung der Abbaugrundfläche und Darstellung der Geländeschnitte)
- Angaben bzw. Erläuterungen zur Rekultivierung der Abbaufläche
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die erteilte Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung mit der Ausführung der Abgrabung nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen wurde.
Informationen des BayernPortals
Weiterführende Links
Ansprechpartner
Herr Schmid
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.14 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
---|
Telefon | 08431 55-345 |
---|---|
Fax | 08431 55-357 |
Herr Heine
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.13 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
---|
Telefon | 08431 55-341 |
---|---|
Fax | 08431 55-357 |
Frau Meilinger
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.17 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
---|
Telefon | 08431 55-340 |
---|---|
Fax | 08431 55-357 |
Herr Haffa
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.16 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
---|
Telefon | 08431 55-346 |
---|---|
Fax | 08431 55-357 |