Abgrabungen

Für Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (zum Beispiel Kies- oder Sandgruben), die nicht dem Bergrecht unterliegen, für sonstige Abgrabungen (einschließlich als unmittelbare Folge der Abgrabung entstehende Aufschüttungen) sowie für Gebäude und Nebenanlagen, die dem Abgrabungsbetrieb dienen, ist grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung erforderlich.

Weitere Informationen

Je nach Art des Vorhabens können zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung und bzw. oder ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich sein.

Erforderliche Unterlagen für einen vollständigen Abgrabungsantrag

  • Amtlicher Lageplan M 1 : 5000, Amtlicher Lageplan M 1 : 1000 (unverändert)
  • Lageplan M 1 : 1000 mit Darstellung des Abgrabungsbereichs und Lage der Geländeschnitte (siehe Abgrabungsplan)
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Massenberechnung (Volumen des Abbauguts)
  • Abgrabungsplan (Darstellung der Abbaugrundfläche und Darstellung der Geländeschnitte)
  • Angaben bzw. Erläuterungen zur Rekultivierung der Abbaufläche

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die erteilte Erlaubnis erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung mit der Ausführung der Abgrabung nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen wurde.

Informationen des BayernPortals

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