Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.
Was wird für die Berechnung der 45 Jahre berücksichtigt?
- Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit
- Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben (Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.)
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Geburtstag
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht
- Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld (Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nur berücksichtigt, wenn die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.)
- Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR
- Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Was wird nicht berücksichtigt?
- Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung
- Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
Bitte beachten Sie: Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld bekommen haben, zählen diese Zeiten nur mit, wenn die Arbeitslosigkeit auf einer Insolvenz oder vollständigen Betriebsaufgabe beruht.
Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem 50. Lebensjahr automatisch zusenden.
Weitere Serviceleistungen
- Entgegennahme von Rentenanträgen (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- bzw. Waisenrenten) und Prüfung der Voraussetzungen (Rentenunterlagen bitte mitbringen!)
- Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Kontenklärung, Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten
- Entgegennahme wahrheitsgemäßer Erklärungen
- Beglaubigung von Fotokopien für Rentenzwecke und Weiterleitung der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger (bitte Originale vorlegen)
Wollen Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen, dann müssen Sie einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Wartezeit für einen Termin beträgt zirka drei Wochen.
Benötigte Unterlagen für die Rentenbeantragung
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Steuer-Identifikationsnummer
- Schwerbehindertenausweis und -bescheid
- Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
- Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
- Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
- Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld)
- Nachweis über Betriebsrenten
Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen. Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. Wenn Sie die Renten unterlagen selbst ausfüllen möchten, können Sie diese Formulare auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Ansprechpartner
Herr Adamietz
Adresse |
Harmonie 1. Obergeschoss, Zimmer 1.20 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-324 |
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Fax | 08431 55-360 |
rente@neuburg-donau.de |