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Altersrente

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abschläge oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre an. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben. Ein Abzug von der Rente bleibt dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, bestehen.

Wann gelte ich als schwerbehinderter Mensch?

Als schwerbehinderter Mensch muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent vorliegen. Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird durch das Versorgungsamt festgestellt. Als Nachweis dient zum Beispiel der Schwerbehindertenausweis.

Wichtig: Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen. Ein späterer Wegfall ist für den Rentenanspruch nicht von Bedeutung. Leistungen aus der Rentenversicherung können Sie nur beanspruchen, wenn Sie ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört haben, Sie also versichert waren. Die Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen.

Was wird bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt?

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
  • Unter bestimmten Voraussetzungen auch Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010) oder Übergangsgeld bezogen haben
  • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben
  • Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb bzw. drei Lebensjahre
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen, häuslichen Pflege
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben (Beiträge für Minijobs, die nur Ihr Arbeitgeber gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.)
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Ersatzzeiten, zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium
  • Berücksichtigungszeiten: Zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch nicht zehn Jahre alt ist

Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem 50. Lebensjahr automatisch zusenden

Weitere Serviceleistungen

  • Entgegennahme von Rentenanträgen (Erwerbsminderungsrenten, Altersrenten, Witwen- bzw. Waisenrenten) und Prüfung der Voraussetzungen (Rentenunterlagen bitte mitbringen!)
  • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Kontenklärung, Kindererziehungs- und Berücksichtungszeiten
  • Entgegennahme wahrheitsgemäßer Erklärungen
  • Beglaubigung von Fotokopien für Rentenzwecke und Weiterleitung der Unterlagen an den Rentenversicherungsträger (bitte Originale vorlegen)

Wollen Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen, dann müssen Sie einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Wartezeit für einen Termin beträgt zirka drei Wochen.

Benötigte Unterlagen für die Rentenbeantragung

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft
  • Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
  • Krankenversicherungskarte
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Schwerbehindertenausweis und -bescheid
  • Geburtsurkunden der Kinder (bei Frauen aller Kinder, bei Männern eines Kindes)
  • Lehrvertrag oder -zeugnis, Schul- oder Studiennachweise ab dem 16. Lebensjahr
  • Ausländische Versicherungsnachweise (zum Beispiel Arbeitsbuch, Diplom)
  • Nachweise über soziale Leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II, Krankengeld)
  • Nachweis über Betriebsrenten

Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen. Die Unterlagen sollten Sie im Original vorgelegen. Notwendige Kopien fertigen wir kostenfrei an und beglaubigen diese. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachreichen. Wenn Sie die Renten unterlagen selbst ausfüllen möchten, können Sie diese Formulare auch auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

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