Sondernutzungen
Auftritt als Straßenkünstler
Alle Künstler und Künstlerinnen benötigen eine Sondernutzungserlaubnis durch das Ordnungsamt
Die Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen verbunden
- Es sind die Vorgaben der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung zu beachten
- Die Verwendung von Lautverstärkern aller Art ist untersagt
- Alle 60 Minuten müssen die Musikanten ihren Standplatz wechseln (Mindestentfernung ca.100 m)
- Jeder Standplatz darf an einem Tag nur einmal bezogen werden
Die Erlaubnis gilt nur für den Bereich
- Weinstraße
- Schmidstraße
- Färberstraße
- Rosenstraße
- Oswaldplatz
Bearbeitungszeit
Ca. 1 Tag
Gebühren
Für die Ausstellung der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro pro Tag erhoben
Vorzulegen
bitte bringen Sie Ihren Ausweis zur Ausstellung der Genehmigung mit
Ansprechpartner
Frau Müller
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse |
Harmonie 1. Obergeschoss, Zimmer 1.23-2 Verwaltung Harmonie Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-323 |
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