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Sondernutzungen

Auftritt als Straßenkünstler

Alle Künstler und Künstlerinnen benötigen eine Sondernutzungserlaubnis durch das Ordnungsamt

Die Erlaubnis wird mit folgenden Auflagen verbunden

  • Es sind die Vorgaben der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung zu beachten
  • Die Verwendung von Lautverstärkern aller Art ist untersagt
  • Alle 60 Minuten müssen die Musikanten ihren Standplatz wechseln (Mindestentfernung ca.100 m)
  • Jeder Standplatz darf an einem Tag nur einmal bezogen werden

Die Erlaubnis gilt nur für den Bereich

  • Weinstraße
  • Schmidstraße
  • Färberstraße
  • Rosenstraße
  • Oswaldplatz

Bearbeitungszeit

Ca. 1 Tag

Gebühren

Für die Ausstellung der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 Euro pro Tag erhoben

Vorzulegen

bitte bringen Sie Ihren Ausweis zur Ausstellung der Genehmigung mit

Ansprechpartner