Im sogenannten Außenbereich, also außerhalb von geschlossenen Siedlungsbereichen, werden Baumöglichkeiten nur in besonderen Fällen eingeräumt. Dies kann über eine Außenbereichssatzung rechtssicher erfolgen. Auch für den Erlass einer Außenbereichssatzung muss eine öffentliche Anhörung über mindestens einen Monat Dauer durchgeführt werden. Diese Satzungen werden im Sachgebiet Stadt- und Grünplanung erarbeitet und auch das Verfahren durchgeführt.
Ansprechpartner
Frau Huis
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.05 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-348 |
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Fax | 08431 55-357 |
Herr Riek
Adresse |
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.09 Amalienstraße A 54 86633 Neuburg an der Donau |
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Telefon | 08431 55-319 |
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Fax | 08431 55-357 |