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Stadt- und Grünplanung

Bebauungspläne (mit integriertem Grünordnungsplan)

Bebauungspläne werden – abgeleitet aus den Inhalten des Flächennutzungsplans – von der Stadt aufgestellt über ein sogenanntes Bauleitplanverfahren, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können. Sie leiten verbindliches Baurecht ab („Verbindliche Bauleitplanung“). Ein normaler Bebauungsplan muss in der Aufstellung zwei Anhörungen/Auslegungen mit jeweils mindestens einem Monat Dauer durchlaufen, in dem jeder Bürger Stellung nehmen kann.

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Ansprechpartner

Herr Riek

Sachgebietsleitung, Planung und Grünordnung
Adresse
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.09
Verwaltung Harmonie
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-319
Fax 08431 55-357
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