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Stadt- und Grünplanung

Außenbereichssatzungen

Im sogenannten Außenbereich, also außerhalb von geschlossenen Siedlungsbereichen, werden Baumöglichkeiten nur in besonderen Fällen eingeräumt. Dies kann über eine Außenbereichssatzung rechtssicher erfolgen. Auch für den Erlass einer Außenbereichssatzung muss eine öffentliche Anhörung über mindestens einen Monat Dauer durchgeführt werden. Diese Satzungen werden im Sachgebiet Stadt- und Grünplanung erarbeitet und auch das Verfahren durchgeführt. 

Ansprechpartner

Herr Riek

Sachgebietsleitung, Planung und Grünordnung
Adresse
Harmonie
1. Obergeschoss, Zimmer 1.09
Verwaltung Harmonie
Amalienstraße A 54
86633 Neuburg an der Donau
Telefon 08431 55-319
Fax 08431 55-357
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